Onkologische Rehabilitation
„Auf ein Wort“ mit der Deutschen Rentenversicherung
Nach einer Krebserkrankung soll eine onkologische Reha dabei helfen, die Folgen der Tumorerkrankung zu reduzieren oder im besten Fall zu eliminieren. Da die Probleme der Betroffenen sehr unterschiedlich sein können, ist eine onkologischen Reha genau auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt. Zu den Besonderheiten, die eine onkologische Reha auszeichnen haben wir ein Interview mit Dr. Susanne Weinbrenner geführt. Sie ist Leiterin des Geschäftsbereiches Sozialmedizin und Rehabilitation und Leitende Ärztin der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) und sagt:
Oftmals ist es so, dass die Patienten total erschöpft sind von den Chemotherapeutika. Die Betroffenen erleben in der Therapie oft, dass ihr Körper ihnen quasi nicht mehr so gehorcht. Sie sind nicht so leistungsfähig, wie sie es vorher waren. Da gilt es auch, langsam in der Rehabilitation aufzubauen, damit die Menschen wieder erleben: ‚Ja, ich kann was, ich kann das bewältigen‘.
Über diese körperliche Unterstützung hinaus können die Patienten auch wieder mehr Zutrauen zu sich selbst finden. Dabei sind auch die psychoonkologischen Aspekte ein ganz wichtiges Angebot in der Rehabilitation. Es gilt nun, diese Erkrankung quasi in das eigene Leben zu integrieren. Dazu Dr. Weinbrenner:
Das heißt, Wege zu finden, mit der Erkrankung zu leben und sie zu akzeptieren. Wie ich als Patient mit möglichen, vielleicht auch bleibenden Einschränkungen leben kann und trotzdem Lebensfreude wieder entwickle und Lebensqualität erlebe.
Auch die sozialen Aspekte sind bei der Betrachtung wichtig.
Also wenn es darum geht, jemanden ins Erwerbsleben zu reintegrieren, schauen wir dann, ob wir hier noch eine weitere Unterstützung geben können.
so die Ärztin. Nach Abwägung dieser und weiter Fragen, können die Experten dann ein umfassendes und individuelles Paket für den Patienten schnüren.
Grundsätzlich werden Rehabilitationen für eine Dauer von drei Wochen bewilligt. Je nachdem, wie schnell das Ziel der Rehabilitation erreichbar ist, können sie im Einzelfall verlängert oder verkürzt werden.
Das gesamte Interview mit Dr. Susanne Weinbrenner können Sie im nachfolgenden Beitrag nachlesen oder direkt als Podcast anhören:
Besonderheiten der onkologischen Reha
Besonderheiten der onkologischen Reha
Stationär oder ambulant?
Die Rehabilitation kann stationär oder ambulant wahrgenommen werden. Ganz gleich für welche Variante sich der Patient entscheidet – die Pakete mit den angebotenen Rehabilitationsleistungen sind gleich. Die ganztägig ambulante Rehabilitation hat genau das gleiche therapeutische Angebot wie die stationäre Rehabilitation. Lediglich die Übernachtung fällt weg. Die Entscheidung für eine oder andere Variante richtet sich nach dem Zustand des Patienten.
Stationär
Wer zum Beispiel allein zuhause lebt und noch stark geschwächt ist, für den ist eine vollstationäre Rehabilitation besser, als wenn sich der Patient zuhause auch noch selbst versorgen muss. Während der stationären Reha kann der Patient einen gesunden Abstand zum Erlebten der letzten Zeit bekommen. Er kann sich vollkommen auf sich selbst und sein Gesundwerden konzentrieren – ohne abgelenkt zu sein.
Ambulant
Wem es bereits deutlich besser geht, der kann eine ganztägig ambulante Rehabilitation in einer wohnortnahen Reha-Einrichtung durchführen – als Anschlussrehabilitation oder als onkologische Rehabilitation. Der Patient fährt täglich vom Wohnort zur Klinik – entweder eigenständig oder mit Hilfe von Fahrdiensten. Tagsüber ist der Patient in das Therapiekonzept der Reha-Einrichtung eingebunden. Die Nächte sowie die Wochenenden werden zuhause verbracht. Dadurch hat man die Möglichkeit, das Gelernte direkt im Alltag auszuprobieren und Probleme frühzeitig mit dem Reha-Team in der Klinik zu besprechen.
Die ambulante Rehabilitation umfasst das gesamte Angebot der stationären Reha.
Wer hat Anspruch auf eine Reha?
Um Reha-Leistungen nach einer Krebserkrankung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es liegt eine bösartige Krebserkrankung vor. Sogenannte „nicht-invasive Krebserkrankungen“ gehören grundsätzlich nicht dazu. Bei diesen Erkrankungen sind die Krebszellen noch auf ihren Ursprungsort begrenzt und noch nicht in die Nachbarschaft eingedrungenen.
- Die Behandlung der Krebserkrankung (Primärbehandlung) ist abgeschlossen – zumindest vorläufig. Eine weiterhin notwendige Behandlung mit Medikamenten kann in der Reha-Klinik fortgeführt werden.
- Die erkrankte Person ist rehabilitationsfähig. Der Patient muss also ausreichend belastbar sein, um aktiv an der Rehabilitation mitzuwirken.
- Der Patient ist reisefähig. Er muss in der Lage sein, mit dem eigenen PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Reha-Einrichtung zu gelangen. Ausnahmen gelten für Menschen mit einer speziellen Körperbehinderung. Im Einzelfall kann eine Begleitperson oder eine andere Transportmöglichkeit genehmigt werden.
- Die erkrankte Person ist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, als Familienangehörige oder Lebenspartner mitversichert, oder Rentner und hat ausreichend Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet.
- Selbstverständlich haben auch privat versicherte Personen Anspruch auf eine Anschlussrehabilitation. Wenn für den Patienten Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt wurden und werden, sollte sich die erkrankte Person unverzüglich an ihren Rentenversicherungsträger wenden. Das Beratungscenter der Deutsche Rentenversicherung Bund hilft unter der Telefonnummer 030 700 183 61060 weiter (Bitte die Rentenversicherungsnummer bereithalten!). Bejaht der Rentenversicherer seine Zuständigkeit als Leistungsträger für eine notwendige Anschlussrehabilitation, ist alles Weitere mit diesem und nicht mit dem privaten Krankenversicherer zu klären.
Sind die Voraussetzungen für einen Anspruch gegen einen gesetzlichen Rehabilitationsträger nicht erfüllt, sollte der Betroffene Kontakt zu Ihrem privaten Krankenversicherer aufnehmen. Er wird dann prüfen, ob und in welchem Umfang er Leistungen für eine medizinisch notwendige Anschlussrehabilitation zusagt. Weitere Informationen gibt es unter www.derprivatpatient.de. - Für Personen im Beamtenverhältnis oder mit einer vergleichbaren Absicherung gelten andere Regeln. Beamte, die freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind, sind hiervon nicht betroffen.
Kosten der Rehabilitation
Die Kosten für die Rehabilitation werden bei Krebspatienten in der Regel von der Rentenversicherung übernommen. Scheidet die Rentenversicherung als Kostenträger aus, kann auch die persönliche Krankenversicherung oder die private Krankenversicherung zuständig sein.
Für Patienten fallen bestimmte Zuzahlungen für einen stationären Aufenthalt an. Wer bereits Zuzahlungen für bereits erfolgte Therapien und Krankenhausaufenthalte erbringen musste, sollte sich bei der Versicherung nach einer Zuzahlungsbefreiung erkundigen.
Hier geht es zum entsprechenden Antragsformular:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0160.html
Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags
Anträge, Formulare und Bescheinigungen stellen für viele Menschen eine große Hürde dar – insbesondere in Zeiten einer belastenden Krebstherapie. Wer Probleme mit dem Antrag hat, kann sich beraten und helfen lassen – beim Rentenversicherungsträger, bei der Krankenversicherung, bei Krebsberatungsstellen, der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation sowie beim Sozialdienst in der Klinik.
Wohin geht meine Reha?
In der Regel weist die Rentenversicherung dem Patienten eine Klinik zu. Die DRV entscheidet nach den entsprechend freien Kapazitäten der Reha-Einrichtung und ob deren medizinische Spezialisierung zur Krebserkrankung des Patienten passt. Der Patient kann Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer bestimmten Einrichtung äußern. Der Leistungsträger prüft dann, ob dieser Wunsch erfüllbar ist.
Erwartungen an die Reha
Die Rehabilitation kann Krebspatienten ganzheitlich daran unterstützen, wieder in ihren normalen Alltag zurückzufinden. Aber eine Reha ist kein Urlaub. Die Betroffenen müssen mitarbeiten, aber ohne Stress.
Wer heute in eine Rehabilitation geht, muss üben sich intensiv mit Veränderungen auseinanderzusetzen und vieles dazu lernen – körperlich, psychisch und sozial. Schließlich geht es darum, seine Lebensgewohnheiten für die Zeit nach der Rückkehr in den Alltag und die Rückkehr in den Beruf zu ändern. Alle Kliniken bieten Therapien wie Krankengymnastik, Physiotherapie, Sportkurse, psychoonkologische Betreuung und Sozialberatung an. Daneben gibt es bei speziellen krankheits- oder behandlungsbedingten Beeinträchtigungen auch Therapien wie Lymphtherapie, Ergotherapie, Logopädie und vieles mehr.
Zu Beginn einer Rehabilitation werden mit den Betroffenen die Reha-Ziele vereinbart. Es werden Antworten auf Fragen besprochen, wie:
- Wo möchte ich stehen, unmittelbar nach der Reha?
- Wo möchte ich hin für die weitere Zukunft?
Diese Ziele sollen dann auch praktisch umgesetzt werden, z. B. mit den bewegungstherapeutischen Angeboten und Planungen für die Zeit nach der Reha. Der Patient soll sich intensiv Gedanken machen:
- Kann ich an meinen Arbeitsplatz zurückkehren?
- Kann ich in meinem Beruf noch arbeiten?
Außerdem müssen die Krebserkrankung, ihre Therapie und Folgen aktiv besprochen und in das neue Leben integriert werden. Es wird untersucht, welche Funktionsstörungen und Teilstörungen vorliegen und entsprechende Unterstützungen erarbeitet. Damit soll der Patient zu einem Punkt kommen, an dem er sein Leben als fast ist wie vorher empfindet und ein hohes Maß an Lebensqualität erreicht. Für alle diese Themen bedarf es der aktiven und engagierten Mitarbeit des Patienten. Denn davon hängt sein Reha-Erfolg ab.